Stoffe und Gegenstände der Klasse 4 wurden einer von drei Unterklassen zugeordnet.
Gefahrenklasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe
Entzündbare feste Stoffe sind leicht entflammbare Feststoffe und solche, die durch Reibung einen Brand verursachen können. Leicht brennbare Feststoffe sind pulverförmige, körnige oder pastöse Stoffe, die gefährlich sind, wenn sie sich durch kurzzeitigen Kontakt mit einer Zündquelle, beispielsweise einem brennenden Streichholz, leicht entzünden lassen und sich die Flamme schnell ausbreitet. Die Gefahr kann nicht nur vom Feuer ausgehen, sondern auch von giftigen Verbrennungsprodukten. Metallpulver sind besonders gefährlich, da es schwierig ist, einen Brand zu löschen, denn normale Löschmittel wie Kohlendioxid oder Wasser können die Gefahr erhöhen.
Selbstzersetzliche Stoffe sind thermisch instabile Stoffe, die auch ohne Beteiligung von Sauerstoff (Luft) einer stark exothermen Zersetzung unterliegen.
Polymerisierende Stoffe sind Stoffe, die ohne Stabilisierung dazu neigen, unter den normalerweise bei der Beförderung herrschenden Bedingungen eine stark exotherme Reaktion einzugehen, die zur Bildung größerer Moleküle oder zur Bildung von Polymeren führt.
Selbstzersetzliche Stoffe sind thermisch instabile Stoffe, die auch ohne Beteiligung von Sauerstoff (Luft) einer stark exothermen Zersetzung unterliegen.
Polymerisierende Stoffe sind Stoffe, die ohne Stabilisierung dazu neigen, unter den normalerweise bei der Beförderung herrschenden Bedingungen eine stark exotherme Reaktion einzugehen, die zur Bildung größerer Moleküle oder zur Bildung von Polymeren führt.
Gefahrenklasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
Pyrophore Stoffe sind Stoffe, einschließlich Gemische und Lösungen (flüssig oder fest), die sich bereits in geringen Mengen bei Kontakt mit Luft innerhalb von fünf Minuten selbst entzünden.
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gegenstände sind Stoffe, einschließlich Gemische und Lösungen, die bei Kontakt mit Luft ohne Energiezufuhr zur Selbsterhitzung neigen. Diese Stoffe entzünden sich nur in großen Mengen (Kilogramm) und nach langer Zeit (Stunden oder Tagen).
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gegenstände sind Stoffe, einschließlich Gemische und Lösungen, die bei Kontakt mit Luft ohne Energiezufuhr zur Selbsterhitzung neigen. Diese Stoffe entzünden sich nur in großen Mengen (Kilogramm) und nach langer Zeit (Stunden oder Tagen).
Gefahrenklasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden
Klasse 4.3 sind Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, die mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können. Sie lassen sich leicht durch alle üblichen Zündquellen mit einem Funken entzünden. Sie werden oft als „gefährlich bei Nässe“ bezeichnet.
Verpackungsgruppen
Den Klassen 4.1, 4.2 und 4.3 ist eine Verpackungsgruppe zugeordnet, die den Grad der Gefährdung angibt.Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr
Beispiele für häufig transportierte Gefahrgüter der Klasse 4.1 / 4.2 / 4.3
Alkalimetalle, Metallpulver, Feueranzünder, Streichhölzer, Calciumcarbid, Kampfer, Zelluloid, desensibilisierte Sprengstoffe, Nitrozellulose, Phosphor, Schwefel.Vielleicht sind Sie auch daran interessiert
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