Gefahrenklasse 6.1: Giftige Stoffe
Gefahrgüter der Klasse 6.1 sind Stoffe, die in relativ geringen Mengen durch eine einzelne Einwirkung oder eine Einwirkung von kurzer Dauer die menschliche Gesundheit schädigen oder durch Einatmen, Absorption oder Verschlucken zum Tod führen können. Giftige Stoffe können entweder in fester oder flüssiger Form vorliegen.
Verpackungsgruppen
Der Klasse 6.1 ist eine Verpackungsgruppe zugeordnet, die den Grad der Gefahr angibt.
Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr
Beispiele für häufig transportierte Giftstoffe
Arsen, Chloroform, Zyanid, Blei, zahlreiche Quecksilberstoffe, Nikotin, zahlreiche Arten von Pestiziden.
Gefahrenklasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
Gefahrgüter der Klasse 6.2 sind Stoffe, von denen bekannt ist oder bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie Krankheitserreger enthalten. Als Krankheitserreger gelten Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Parasiten, Pilze) und andere Erreger. Bei ansteckungsgefährlichen Stoffen kann es sich um biologische Produkte, Kulturen, medizinische und klinische Abfälle oder Patientenproben handeln. Diese können, wenn sie exponiert transportiert werden, zu dauerhaften Behinderungen, lebensbedrohlichen oder tödlichen Krankheiten bei ansonsten gesunden Menschen oder Tieren führen.
- Ebola Virus
- Hepatitis B-Virus
- Tollwutvirus
- Gelbfiebervirus
Zum Beispiel bei Tieren:
- Virus der Afrikanischen Schweinepest
- Maul-und Klauenseuche
Ansteckungsgefährliche Stoffe werden in zwei Kategorien unterteilt, Kategorie A und Kategorie B, und ihnen werden die UN-Nummern 2814, 2900, 3291, 3373 oder 3549 zugeordnet.
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